Fast hätten sie mich geschnappt. Einfach so. Ohne Vorwarnung. Am Abend zuvor hatte ich noch ein kleines Saufgelage mit kosmopolit in Brüssel. Es war zwar sehr böse, doch eigentlich stecke ich das doch ganz gut weg - zumindest dachte ich das bis zu meiner Ankunft in Aachen am Morgen nach durchzechter Nacht in belle Belgique. Ich torkelte aus dem Zug, wankte zum Zugfahrplan, warf einen kurzen Blick auf die beiden Bundespolizisten und suchte dann nach meinem Anschlusszug. Es dauerte keine zwei Sekunden, da baten mich die beiden Cops in höflichem Ton um meinen Perso. Als ganz braver Bundesbürger kam ich dieser Bitte gerne nach. Irgendwie schienen die zwei jemanden zu suchen. Sie gaben meine Personalien an die Zentrale durch. Meine Hände begannen zu schwitzen. Vielleicht sah ich ja dem Gesuchten ähnlich. “Können wir einmal bitte Ihren Fahrschein sehen?”, fragte die Polizistin. “War es schön in Brüssel?” “Ja, sehr schön”, antwortete ich. “Suchen Sie eigentlich was Bestimmtes?”, fragte ich. “Nein, nur so. Reine Routine.” Jetzt schaltete sich auch ihr Partner freundlich ein: “Haben Sie irgendetwas dabei - außer schmutziger Wäsche - was mir Sorgen machen müsste?” “Nein, weder Messer noch sonst was. Wollen Sie in meinen Rucksack schauen?” “Ja, gerne.” Ich öffnete den Rucksack und zeigte mit einer Handbewegung, dass Sie sich nun an die Durchsuchung machen könnten. Irgendwie freute ich mich schon ein wenig darauf. Denn es wäre ein sehr skurriler Anblick gewesen, wenn die beiden sich in aller Öffentlichkeit eifrig und konzentriert durch meine Unterhosen und verschwitzten T-Shirts gewühlt hätten. Dies war wohl auch den beiden Ordnungshütern klar. Denn sie beließen es bei einer wiederholten Nachfrage und wiesen mir dann auch noch den Weg zu meinen Zug. Dieses Erlebnis zeigte mir jedoch, dass ein verschlafenes und verkorkstes Äußers schon ausreichen kann, um ins Visier der Staatsgewalt zu geraten. Allen, die in eine solche Situation geraten könnten, rate ich darum als Sicherheitsmaßnahme vor unliebsamen Durchsuchungen immer für ausreichend schmutzige Wäsche zu sorgen. Bei mir hat es zumindest funktioniert und meine 50 Stingerraketen blieben auf diese Weise unentdeckt. ![]()
Einträge mit dem TagDeutsche Bahn
Gesichtskontrolle
Juli 16, 2007 · 5 Comments
Categories: Society
Getaggt: Deutsche Bahn, Drogen, Polizei
Danke Deutsche Bahn!
Juni 9, 2007 · 1 Comment
Ist das Recht immer gerecht? Oftmals beschleicht einen das Gefühl, dass dem nicht so ist. Denn jeder fühlt sich mindestens einmal in seinem Leben ungerecht behandelt, obwohl alles mit “rechten Dingen” zugegangen ist. Ausgezeichnete Möglichkeiten die gerechten Ungerechtigkeiten am eigenen Leibe zu erfahren, sind immer dort gegeben, wo kleinkarierte Regelwut auf polyglotte Nonchalance trifft, z. B. in der 2. Klasse der Regional-Expresszüge der Deutschen Bahn. Vor vielen Wochen hatte auch ich das Glück, zu erfahren, was es heißt schuldig bei gefühlter Unschuld zu werden. Im Zentrum des Disputs stand das nicht ordnungsgemäße Lösen einer Fahrkarte. Sicherlich, geht man nach dem ersten Eindruck, so würden die meisten wohl so urteilen: selbst schuld, wer nicht bezahlen will, muss Strafe zahlen. Recht so! Tja, doch leider ist die Wahrheit manchmal facettenreicher als die Headlines der BILD und darum sollte man immer die ganze Geschichte kennen und wohl überlegt die einzelnen Faktoren untersuchen, bevor man (vor-)verurteilt. Heute, vier Monate nach dem Ereignis, erhielt ich die - wohl überlegte - Antwort der Deutschen Bahn.
Ich wünsche viel Spaß bei der Lektüre des original Briefverkehrs (lediglich ein paar vertrauliche Daten wurden zensiert).
Meine Einspruchs-E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 23. Februar 2007 fuhr ich von Münster (Westf.) nach Hagen (Hbf.). Die Fahrkarte kaufte ich mir am Automaten und sprang schnell in den Zug. In Münster Hiltrup wurde ich kontrolliert. Als ich meine Fahrkarte vorzeigte, stellte der Schaffner fest, dass ich mit dem falschen Fahrschein unterwegs war. “Sie sind ein Kind? Das glaube ich nicht”, sagte er. Zuerst begriff ich nicht, was er damit sagen wollte. Ich dachte, er meinte, dass ich zu den Kindern gehören würde, die er direkt vor mir kontrolliert hatte und die mit dem 5er SchönerTagTicket NRW unterwegs waren. “Stimmt, das bin ich nicht. Aber ich gehöre ja auch nicht zu den Mädchen und den Jungs. Die Karte, die Sie in Händen halten, ist meine.” “Das ist richtig”, entgegnete er. “Aber warum fahren Sie dann mit einem Kinderticket?” Er zeigte mir die Karte und hier erkannte ich meinen Irrtum. “Oh, dann muss ich mich in der Eile vertippt haben. Wieviel muss ich nachbezahlen?” Ich reichte ihm meine BahnCard 25, 2. Klasse [...]. “Die nützt Ihnen nichts mehr. Das macht dann 40 Euro!” “Wie bitte? Glauben Sie wirklich, dass ich absichtlich die falsche Karte gelöst habe? Ich bin Inhaber einer BahnCard und somit ein treuer Kunde der Bahn.” “Wenn Sie eine BahnCard 50 gehabt hätten, hätte ich ja ein Auge zugedrückt. Bei einer 25, 2. Klasse mache ich das aber nicht.” In diesem Moment bot einer der Jungs dem Schaffner an, mich noch auf seine 5er-Karte zu nehmen. Denn er habe sowieso noch einen Platz frei. “Du hälst den Rand!!!”, schrie der Schaffner. Mit diesem lautstarken Statement endet die Gechichte.
Was mich an diesen Vorkommnissen so ärgert ist nicht, dass der Schaffner seinen Job gut machen will, sondern, dass offensichtlich, keinerlei Unterschied zwischen Irrtum und Betrug bei der Bahn besteht. Ich habe nämlich irrtümlich die falsche Fahrkarte gelöst und war, als ich vom Schaffner auf meinen Fehler hingewiesen wurde, sofort bereit die Differenz zum regulären Fahrpreis zu bezahlen. Doch er stellte sich stur, obwohl mich die BahnCard als treuen Kunden der Bahn auszeichnet. Ich würde niemals betrügen. Denn welchen Nutzen würde ich daraus ziehen? Mit einer BahnCard habe ich bereits die Möglichkeit, zu vergünstigten Preisen mit der Bahn zu reisen. Warum sollte ich mich mutwillig dem Risiko aussetzen, schwarz oder mit unzureichendem Fahrschein zu reisen?!
Ein weiteres Ärgernis ist, dass offensichtlich die Bezeichnung BahnCard 25, 2. Klasse nicht nur für den Rabattumfang der BahnCard steht, sondern auch der Servicebereitschaft und dem Umgang Ihres Personals mit den Fahrgästen entspricht. Denn hätte ich die BahnCard 50 besessen, würde ich wohl - wenn man der Aussage des Schaffners Glauben schenken darf - nicht zur Zahlung von 40 Euro verpflichtet worden sein.
Aus diesem Grund lege ich gegen die Zahlung einer “Fahrpreisnacherhebung” von 40 Euro Einspruch ein.
Selbstverständlich werde ich die Differenz meines versehentlich gelösten Kinder-Fahrausweises (5,65 EUR Schöne-Reise-Ticket, NRW-Tarif) zum regulären Fahrpreis mit BahnCard 25 (leider nur 2. Klasse) (11,35 EUR NRW-Tarif) in Höhe von 5, 70 EUR umgehend begleichen. Ich danke für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Wagner
Das Antwortschreiben der Deutschen Bahn vom 6. Juni 2007
Original Anschreiben der Deutschen Bahn
Sehr geehrter Herr Wagner,
vielen Dank für Ihre Mitteilung zu oben gennanten Fahrpreisnacherhebung. Im Hinblick auf Ihre Ausführungen teilen wir Ihnen zum Sachverhalt folgendes mit:
Nach den geltenden Beförderungsbedingungen ist der Zustieg in die Fahrzeuge nur mit gültiger Fahrkarte erlaubt. Die Fahrkarte ist vor Antritt der Fahrt zu lösen und ggf. sofort zu entwerten. Im vorliegenden Fall wurden die Beförderungsbedingungen nicht eingehalten, insofern ist unsere Forderung berechtigt.
Unabhängig davon haben wir für Ihre Schilderungen Verständnis. Aus kundendienstlichen Gründen, jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, sind wir bereit, unsere Forderungen zu ermäßigen. Mit der von Ihnen bereits geleisteten Zahlung betrachten wir damit die Angelegenheit als abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen,
ServiceCenter Fahrpreisnacherhebung
Abschließend kann man die Sache wie folgt zusammen fassen:
Die Bahn hat Recht und i mei Ruh’.
Categories: Fun
Getaggt: Bürokratie, Deutsche Bahn, Fahrpreisnacherhebung, Schwarzfahren



