Spätestens seit dem 11. September 2001 kommen sie alle aus ihren Löchern gekrochen: Terrorismus-Experten und solche, die es werden wollen. Von Bruce Hoffman über Oskar Lafontaine bis hin zu Peter Scholl-Latour fühlt sich jeder berufen, sein unschätzbares Wissen zu dieser Sache kund zu tun. Dabei rühren die meisten immer wieder in dem gleichen Brei und zitieren nur zu gern - wenn auch in leicht abgewandelter Form - die fünf Kennzeichen des Terrorismus:
- Der terroristische Akteur ist kein Individuum, sondern handelt als Gruppe.
- Er ist der substaatlichen bzw. der gesellschaftlichen Ebene zuzuordnen.
- Der Akteur ist gewalttätig oder droht zumindest glaubhaft die Durchführung von Gewalt an.
- Er verfolgt ein politisches Ziel und grenzt sich somit eindeutig von gewöhnlichen, auf materielle o. ä. Werte fixierten Gewalttätern deutlich ab.
- Die terroristische Gruppe versucht Ihre politische Botschaft über den direkten Adressaten hinaus publik zu machen, sie strebt also nach Öffentlichkeit.
Viele wesentliche Charakteristika terroristischer Gewalt sind zwar in dieser Definition enthalten, aber das Merkmal, welches die Diskussion um Terrorismus erst so hitzig macht, wurde überhaupt nicht berücksichtigt: die Legitimität von Widerstand. Wann darf Widerstand geleistet werden? Ist Gewalt ein legitimes Mittel gegen einen tyrannischen Staat? Ist tatsächlich des einen Terroristen, der anderen Freiheitskämpfer?
Zunächst einmal muss festgehalten werden, dass es mir mit diesem Artikel nicht um die moralische Bewertung von Gewalt geht – ganz gleich von wem und warum sie ausgeübt wird. Es geht mir einzig und allein um die Definition und Abgrenzung des Begriffs des gesellschaftlichen Terrorismus (z. B. RAF, ETA, Al-Qaida) zum staatlichen Terror (z. B. in Nazi-Deutschland, Frankreich in Algerien und der UDSSR unter Stalin). Bei den Begriffen des Terrorismus, Terror usw. handelt es sich um politische Begriffe. Es sind keine wissenschaftlichen oder wertneutralen Wortschöpfungen, sondern implizieren immer eine negative Haltung des Absenders gegenüber der als Terrorismus bezeichneten Tätigkeit des Adressaten. Dennoch bezeichnen sie reale, politische Tatbestände und müssen darum über eine genaue Bedeutung verfügen. Denn nur wenn man weiß, wovon man spricht, kann man das Problem auch lösen.
Mein Definitionsansatz
1. Primäre Erkennungsfaktoren
Der Begriff des Terrorismus ist schon zu lange Zeit negativ belegt. Daher würde der Versuch keinen Sinn machen, ihn zu einem neutralen Oberbegriff umzuformen. Das wesentliche Merkmal, welches Terrorismus von bloßer Kriminalität unterscheidet, ist die politische Motivation der Täter. Sie ist auch der Grund, warum der Ausspruch “des Einen Terroristen, ist des Anderen Freiheitskämpfer”, immer noch Anspruch auf Gültigkeit hat. Diese Aussage ist jedoch irreführend. Da sie impliziert, dass jede terroristische Bewegung eigentlich eine Befreiungsbewegung ist und somit gerechtfertigt ist. Demnach wäre die gesamte Problematik um die korrekte Diagnose von Terrorismus kein Perzeptionsproblem, sondern ein rein politischer Bezeichnungskonflikt. Tatsächlich handelt es sich bei Terrorismus und Befreiungsbewegung nicht um einen unterschiedlich wahrgenommenen Tatbestand, sondern um zwei verschiedene Widerstandstypen.
Reiner Terrorismus stellt eine besondere Form des gewaltsamen gesellschaftlichen Widerstands dar und grenzt sich deutlich von Befreiungsbewegungen ab. Als Befreiungsbewegung kann Widerstand nur gelten, wenn er über einen erheblichen Rückhalt in der Bevölkerung verfügt. Denn schließlich kann nur derjenige befreit werden, der befreit zu werden wünscht. Es muss also die Frage nach der Legitimität der vermeintlichen Befreiungsorganisation gestellt werden. Basierend auf die in den vorherigen Kapiteln formulierten Aussagen soll nun ein Modell erstellt werden, welches ermöglicht Terrorismus zu verifizieren. Um einen Akteur dem Terrorismus zuzuordnen, müssen die folgenden äußeren Merkmale vorhanden sein:
- Bei dem betreffenden Akteur handelt es sich um eine gesellschaftliche Gruppe mit konspirativem Charakter, die versucht sich gegenüber dem Staat zu emanzipieren.
- Der Akteur ist gewalttätig oder droht glaubhaft Gewaltakte an.
- Der Akteur verfolgt ein politisches Ziel, z. B. bessere Partizipationsmöglichkeiten, Unabhängigkeit usw.
Das Vorhandensein dieser Merkmale stellt das so genannte notwendige Kriterium dar. In der Mathematik wird diese Bezeichnung verwendet, um darzustellen, dass ein Merkmal zwar ein elementarer Bestandteil für den Verifizierungsprozess ist, aber nicht ausreicht, um einen Sachverhalt endgültig als verifiziert zu erachten. Dazu bedarf es des Nachweises über das Vorhandensein des hinreichenden Kriteriums. Es muss also die Frage nach der Legitimität der Bewegung gestellt werden. Im Falle der Diagnostizierung von Terrorismus ist das die Frage nach dem Grad des Rückhalts der Widerstandsbewegung in den Bevölkerungsgruppen, die dem Profil der potenziellen Sympathisanten entsprechen. Als potentielle Sympathisanten kommen die gesellschaftlichen Gruppen in Frage, die einen ähnlichen soziokulturellen Hintergrund und eine ähnliche politische Ideologie vertreten wie die Widerständler und darum die Wirklichkeit in einer ähnlichen Weise beurteilen. Das allein reicht jedoch nicht aus, um zu der Gruppe der potentiellen Sympathisanten zu gehören. Entscheidend ist, ob Vulnerability in Bezug auf die von den Widerständlern bekämpften Zustände nachweisbar ist. Mit Vulnerability ist der aufgrund der mangelnden Anzahl an Ausweichmöglichkeiten vergleichsweise hohe Grad der Verletzbarkeit durch politische oder ökonomische Entscheidungen Anderer gemeint. Der Begriff der Potentiellen Sympathisanten bezeichnet also die Schnittmenge der gesellschaftlichen Gruppen, die diese zwei Bedingungen erfüllen:
- Sie haben eine große Deckungsgleichheit mit der politischen Weltanschauung der Widerstandsbewegung
- und ein nachweisbares Maß an Vulnerability durch die von den Widerständlern bekämpften Faktoren.
Auch den terroristischen Gruppen ist die Überschneidung ihrer politischen Ziele mit gesellschaftlichen Bedürfnissen bewusst. Um für ihre Sache zu werben, stellen sie sich selbst als Anwälte dieser gesellschaftlichen Interessen dar. Auf diesem Wege deklarieren sie die Gruppe der potentiellen Sympathisanten als Auftraggeber ihrer Aktionen. Neben der tatsächlich nachweisbaren Verbindung zwischen gesellschaftlichen Wünschen und den Zielen der Widerständler, ist diese von der Widerstandsgruppe selbst proklamierte Verbindung der Grund, weswegen der Legitimitätsgrad der Terrorgruppe bei der Gruppe der potentiellen Sympathisanten überprüft werden muss.
Legitimitätsgrad (L) bezeichnet das Verhältnis zwischen dem der Widerstandsbewegung zustimmenden Teil der potentiellen Sympathisanten (Z) und der Gesamtgruppe der potentiellen Sympathisanten (G). Der Widerstand kann eindeutig dann als legitimiert angesehen werden, sobald mehr als die Hälfte der gesamten potentiellen Sympathisanten diesen befürworten und unterstützen. Eine solche Bewegung kann dann auch als Befreiungskampf bezeichnet werden.
Der Begriff Befreiungskampf soll dabei nicht als Zeichen für eine moralische Rechtfertigung der Bewegung angesehen werden. Es soll nur die Unterstützung des Widerstands durch die Mehrheit der potentiellen Sympathisanten deutlich machen und der so begründete Legitimitätsanspruch der Widerstandsgruppe aufgezeigt werden. Wird der gewaltsame Widerstand jedoch nur von der Hälfte der potentiellen Sympathisanten mitgetragen, so ist von einem Pseudobefreiungskampf zu sprechen. Es ist nicht auszuschließen, dass es in diesem Fall sogar zu einem schwerwiegenden Konflikt innerhalb der Gruppe der potenziellen Sympathisanten kommen kann. Ein mehrheitlich abgelehnter, gewalttätiger Widerstand ist als Terrorismus zu bezeichnen, da er nicht legitimiert worden ist, die Interessen der gesamten Gruppe zu vertreten.
Der Terrorismus-Begriff hat somit zwar nach wie vor eine negative Bedeutung, diese ist jedoch nun empirisch nachvollziehbar und nicht mehr ausschließlich ein Produkt der individuellen Perzeption. Die Zuordnung des gesellschaftlichen Widerstands zum Terrorismus hängt also zum einen von der Existenz der äußeren drei Merkmale und zum anderen vom Legitimitätsgrad der Widerstandsbewegung ab.
2. Sekundäre Erkennungsfaktoren
Gesellschaftlicher Widerstand kann in drei verschiedenen Formen auftreten. Man unterscheidet im Allgemeinen zwischen nationalem, internationalem und staatlich unterstütztem Widerstand. Als nationaler Widerstand gilt eine gewaltsame Bewegung dann, wenn sie allein die Belange einer Gesellschaft eines einzigen Staates betrifft. Das gilt sowohl für die angestrebten Ziele, als auch für den Radius der terroristischen Gewalt. Beides darf die nationalstaatlichen Grenzen nicht überschreiten. Werden sie doch im Zuge der Aktionen übertreten, so handelt es sich nun um internationalen gesellschaftlichen Widerstand. Internationaler Widerstand ist somit als der Einbezug von eigentlich außerhalb des ursprünglichen terroristischen Konfliktes stehenden Gesellschaften und Staaten als Aktionsbühne zu verstehen.
Staatlich unterstützte Terrorismus eine Sonderform des gesellschaftlichen Widerstands dar. Hierbei werden gesellschaftliche Akteure durch außenstehende Staaten finanziell und materiell bei ihren Aktionen unterstützt. Dies geschieht meist dann, wenn der den Terrorismus unterstützende Staat selbst zu schwach ist, gegen einen anderen befeindeten Staat vorzugehen oder er es sich politisch nicht leisten kann in Erscheinung zu treten, da sonst Sanktionen oder sogar ein vernichtender Gegenschlag zu fürchten sind. Wie bereits im vorangegangenen Text dargestellt worden ist, handelt es sich bei dieser Art von Terrorismus um ein Joint Venture zwischen gesellschaftlichen und staatlichen Akteuren. Da es ein primär auf der Grundlage der ökonomischen-materiellen Zusammenarbeit fußender Zusammenschluss ist und Ideologien der kooperierenden Parteien oftmals nicht übereinstimmen, können staatliche Akteure nicht als potenzielle Sympathisanten angesehen werden. Sie können also nicht als Legitimationsressource für die terroristische Bewegung herangezogen werden. Selbst wenn Übereinstimmungen der ideologischen Motivation existieren, so besteht doch für einen staatlichen Akteur nicht der gleiche Grad an Vulnerability wie bei einem gesellschaftlichen Akteur. Im Vergleich zu gesellschaftlichen Akteuren, hat ein Staat andere und mehr Möglichkeiten störenden Faktoren zu begegnen.
Eine Zusammenarbeit zwischen Staat und Terroristen ist primär auf die Haltung ‚der Feind meines Feindes ist mein Freund’ zurückzuführen. Im Gegensatz zum internationalen und nationalen Terrorismus ist der staatlich geförderte Terrorismus immer als illegitim zu betrachten. Denn die Aktivisten benötigen nicht mehr den Rückhalt der Bevölkerung, um ihren Kampf zu finanzieren. Gestärkt wird diese Ansicht durch die Erkenntnis, dass terroristische Organisationen, die aufgrund ihrer Zusammenarbeit mit staatlichen Akteuren über potenziell mehr Ressourcen für ihren Kampf verfügen, auch eine erhöhte Bereitschaft erkennen lassen blutigere und umfassendere Anschläge durchzuführen. Der terroristische Akteur muss deshalb nun als bloßer Erfüller staatlicher Interessen angesehen werden. Darum ist gesellschaftlicher Widerstand, der auf staatliche Unterstützung zurückgreift, immer als Terrorismus anzusehen.
3. Gesamtmodell

Gesellschaftlicher Widerstand gliedert sich in drei verschiedene Formen: Befreiungskampf, Pseudobefreiungskampf und Terrorismus. Alle drei Widerstandstypen haben gemeinsam, dass sie von gesellschaftlichen Akteuren ausgeführt werden. Diese verfolgen ein politisches Ziel, welches sie durch Gewaltanwendung und Gewaltandrohung zu erpressen und durchzusetzen wünschen. Zu unterscheiden sind sie durch ihren Legitimitätsgrad bei der Gruppe der potentiellen Sympathisanten. Da diese Gruppe als „Auftraggeber“ der terroristischen Gewalt proklamiert wird, muss ermittelt werden, wie groß der Rückhalt für die Widerstandsgruppe innerhalb dieses Gesellschaftsteils ist.
Je nachdem, ob der Legitimitätsgrad größer, gleich oder kleiner als 50 Prozent ist, ist die Widerstandsbewegung einem der drei Typen zuzuordnen. Die Erkennung des Widerstandstypus muss in zwei Schritten vorgenommen werden. Zuerst muss der Primäre Erkennungsfaktor verifiziert werden. Dieser besteht aus einem notwendigen Kriterium und aus einem hinreichenden Kriterium. Das notwendige Kriterium ist dann erfüllt, sobald diagnostiziert ist, dass es sich um einen gesellschaftlichen Akteur handelt. Dieser muss ferner explizit ein politisches Ziel vertreten und dieses gewaltsam durchzusetzen versuchen. Hinreichend erfüllt ist der Tatbestand dann, sobald der Legitimitätsgrad der Bewegung ermittelt worden ist und dieser in das Terrorismusraster passt. Wenn nur ein Aspekt des Primären Erkennungsfaktors unzureichend nachgewiesen werden kann, ist der zu untersuchende Sachverhalt nicht mehr dem Terrorismus im Sinne dieser Definition zuzurechnen. Nur wenn die Diagnose des Primären Erkennungsfaktors vollständig durchgeführt werden konnte, ist in einem zweiten Schritt der Aktionsradius der terroristischen Bewegung zu untersuchen. Gemäß den im vorangegangenen Abschnitt dargestellten Anforderungen an die Kategorien national, international und staatlich unterstützt, erfolgt nun die Zuordnung der Bewegung in eine dieser Kategorien. Im Falle, dass eine staatliche Unterstützung nachgewiesen werden kann, ist die jeweilige Widerstandsbewegung immer als Terrorismus anzusehen.
4. Definition Terrorismus

Als Terrorismus ist demnach jede Gewaltform zu bezeichnen, die von einem gesellschaftlichen Akteur durchgeführt wird mit dem Ziel die Durchsetzung eines politischen Anliegens zu erzwingen und dabei von weniger als der Hälfte der gesamten Gruppe der potentiellen Sympathisanten befürwortet wird. Man unterscheidet dabei zwischen nationalem, internationalem und staatlich unterstütztem Terrorismus.